Ein Logbuch an Bord - ja oder nein? Wir erklären, für welche Sportboote das Führen eines Logbuchs Pflicht ist und was darin stehen muss.
Im Rahmen eures Bootsführerscheins (SBF See oder SBF Binnen) lernt ihr das Logbuch kennen. Doch nicht alle von euch werden es bei der Bootspraxis nutzen müssen. Wir erklären euch, wann ein Logbuch an Bord nicht fehlen darf, wie es gestaltet sein und welche Infos ihr dort eintragen müsst.
Welche Sportboote müssen ein Logbuch führen?
Die Pflicht zum Führen eines Logbuchs an Bord gibt es in der Bundesrepublik Deutschland seit 1999 und gilt für jedes Seeschiff – nicht aber für Schiffe auf Binnengewässern wie Rhein, Main, Mosel. Sie folgt aus dem Schiffsicherheitsgesetz (SchSG) und aus der Anlage 1 Abschnitt B der Schiffsicherheitsverordnung (SchSV). Um die Sicherheit auf dem Meer zu gewährleisten, wird in der SchSV nicht zwischen Kauffahrteischifffahrt und Sportschifffahrt unterschieden. Daher gelten die Regelungen und Pflichten grundsätzlich für alle Sportboote.
Also, sobald ihr auf dem Meer fahrt, müsst ihr eure Fahrt dokumentieren. Das muss nicht zwingend der Schiffsführer tun, allerdings muss er die Eintragungen täglich unterschreiben.
Welche Formalien muss ein Logbuch erfüllen?
Sofern ein Sportboot unter 15 Metern lang ist, gibt es keine Vorschriften an die Form. Das Logbuch muss lediglich als solches bezeichnet und erkennbar sein. Alle Eintragungen müssen mit einer Zeitangabe in deutscher Sprache dokumentiert werden. Müsst ihr etwas streichen oder ändern, muss das lesbar sein. Generell muss der sachliche Zusammenhang so formuliert sein, dass auch Außenstehende alles nachvollziehen können. Auch Seekarten können als Bestandteil eines Logbuches sein, etwa, wenn ihr dort eine Standortbestimmung festgehalten habt.
Was muss in ein Logbuch?
Zunächst muss in einem Logbuch immer der Name des Schiffs und das Unterscheidungssignal angegeben sein. Auch eure Position tragt ihr dort regelmäßig ein sowie die Uhrzeiten, wann ihr an- und ablegt. Neben diesen nautischen Daten müsst ihr außerdem meteorologische Daten eintragen und alle besonderen Vorkommnisse inklusive Begründung vermerken - zum Beispiel, wenn ihr keine erste Hilfe im Falle einer Verletzung geleistet habt oder im Fall einer Verletzung der Wartepflicht nach einer Kollision. Sicherheitsmängel an Schiff und Ausrüstung müssen ebenso dokumentiert werden.
Das klingt aufwendig? Mit ein bisschen Übung wird es leichter. Wenn du Interesse am Thema Logbuchpflicht hast und das Führen eines Logbuchs in der Praxis einmal durchgehen willst, sprich uns gerne an oder buche dir ein Skippertraining. Ahoi!
Zum Skippertraining geht es hier entlang.